Möchten Sie wirklich alle Daten löschen?

Todesfall
Sterbesituation
Zeitpunkt
Sterbeort
Geburtsdatum
Wohngemeinde
Name der verstorbenen Person
Zurück

Totgeburt

Als Totgeborenes wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird ein verstorbenes Kind im Personenstandsregister bzw. im Familienausweis eingetragen. Leider gibt es nicht auf allen Friedhöfen Gräber für Sternenkinder. Im Schritt Beisetzung können Sie nachsehen, ob in Ihrer Nähe ein Ort vorhanden ist, an dem Ihr Kind beigesetzt werden kann.

Fehlgeburt

Als Fehlgeborenes wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen zur Welt kommt und weder ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm noch ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet.

Verstorben zu Hause

Eine Ärztin/ein Arzt muss beigezogen werden. Im Fall eines Todesfalls zu Hause, muss das Bestattungsamt zwingend persönlich aufgesucht werden.

An einem anderen Ort

In diesem Fall wird die Polizei einen Amtsarzt aufbieten, um Todeszeit und Todesursache festzustellen. Erst danach wird die Leiche freigegeben.

Verstorben im Ausland

Verstirbt eine Schweizerin/ein Schweizer im Ausland, informieren die örtlichen Behörden die zuständige Schweizer Vertretung. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt anschliessend die Kantonspolizei, die nächsten Angehörigen zu benachrichtigen.

Verstirbt eine Ausländerin/ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz im Ausland, sollten die Angehörigen die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes in der Schweiz kontaktieren.

Gemeinde des Sterbeortes

Ein Todesfall muss gesetzlich innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Das Zivilstandsamt ist für die Beurkundung des Todes und die Ausstellung der Todesbescheinigung zuständig.