- Angaben zur Person
- Bestattungsart
- Beisetzung
- Beisetzungsfeier
- Kontaktdaten
Totgeburt
Als Totgeborenes wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird ein verstorbenes Kind im Personenstandsregister bzw. im Familienausweis eingetragen. Leider gibt es nicht auf allen Friedhöfen Gräber für Sternenkinder. Im Schritt Beisetzung können Sie nachsehen, ob in Ihrer Nähe ein Ort vorhanden ist, an dem Ihr Kind beigesetzt werden kann.
Verstorben im Ausland
Verstirbt eine Schweizerin/ein Schweizer im Ausland, informieren die örtlichen Behörden die zuständige Schweizer Vertretung. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt anschliessend die Kantonspolizei, die nächsten Angehörigen zu benachrichtigen.
Verstirbt eine Ausländerin/ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz im Ausland, sollten die Angehörigen die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes in der Schweiz kontaktieren.